Gemeinderatsbeschluss vom 18. August 2011
Nach Berichterstattung über den Sachverhalt wird beschlossen:
Die Gemeinde Attenhofen fordert die erzielten Holzeinschlagserträge der Jahre 2010 und 2011 aus den Grundstücken
Fl.Nr. 1159 (Rachertshofen) und Fl.Nr. 597 (Auerkofen) Gmkg. Pötzmes im vollen Umfang ein. Am einfachsten
erscheint dafür die Rückabwicklung der Holzverkäufe anzustreben.
Im Einzelnen fordert die Gemeinde Attenhofen von Herrn .... (Ortsvorsteher von Auerkofen) den Erlös des Holzeinschlags
aus dem Jahre 2010 in Höhe von 2708,00 € für 29 Festmeter ein. Evtl. anfallende Kosten für den Holzeinschlag sind der
Gemeinde zu belegen. Diese Kosten werden entsprechend erstattet.
Ebenso fordert die Gemeinde Attenhofen den Erlös des Holzeinschlags der Ortschaft Rachertshofen im Jahr 2010 in Höhe
von 18558,41 € zunächst von Herrn ... ein. Sollte dieser Versuch fehlschlagen, weil der vorgenannte Betrag an verschiedene
Privatpersonen bereits ausbezahlt ist, wird nach Bekanntgabe der einzelnen Auszahlungsbeträge je Landwirt durch Herr
..., die Gemeinde Attenhofen diese Forderung von den betroffenen Landwirten einziehen.
Anfallende Kosten für Aufforstung werden von der Gemeinde Attenhofen getragen.