Die Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde abgelehnt (Ablehnungsbegründung). Damit ist das Urteil des VG Regensburg nun rechtskräftig.

Sehen wir es positiv, jetzt sind uns die Argumentationen sowohl des VG Regensburg als auch des VGH hinsichtlich mehrerer Aspekte endlich bekannt. Beide beinhalten nach sorgfältiger Analyse augenscheinlich derart gravierende Mängel, Außerachtlassung früherer Rechtssprechung und willkürliche Auslegungen, dass man für die weiteren, noch laufenden Verfahren nicht pessimistisch zu sein braucht. Das Ziel ist viel weitgehender: anhand der vorliegenden Verfahren soll auf eine Klärung der Rechtslage auch für andere Rechtler in ganz Bayern hingewirkt werden.

Liebe Leser, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich derzeit nicht auf Details der mit der Ablehnungsbegründung verbundenen Kritikpunkte eingehen kann. Auf jeden Fall werde ich Sie über die weiteren laufenden Verfahren und deren Terminsbestimmung unterrichten.


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