Kürzlich rief eine Journalistin aus Russland in einer Sendung beim Bayerischen Rundfunk an und beschwerte sich über die dortige Justiz. Prozessführung und Urteile seien willkürlich, vorgelegten Dokumenten würde keine Beachtung geschenkt. Gratulation, Russland ist in Bayern angekommen, zumindest im vorliegenden Fall. Beispielsweise ist schon der erste Satz im Urteil falsch. Warum der Richter sich den ursprünglichen Behauptungen der Klägerin anschließt, die Ortschaft Auerkofen sei im Jahr 1960 nach Pötzmes übergegangen, ist völlig schleierhaft. Diese Unwahrheit wurde von der Beklagtenseite klar aufgedeckt und nachgewiesen. Das wahre Dokument des Übergangs der Ortschaft, nämlich schon im Jahr 1836, wurde von der Beklagtenseite vorgelegt. Da die Klage ganz wesentlich auf dem von der Klägerin "irrtümlich" behaupteten Übergang 1960 basiert, hätte somit die Klage vermutlich keinerlei Bestand mehr, wenn der Richter die Wahrheit betrachtet hätte. Auch die vom Richter angezweifelte Bewirtschaftung des Waldgrundstücks durch die Rechtler seit 1922, wie von der bayerischen Gemeindeordnung gefordert, war längst unstrittig, hat die Gemeinde nach einer Diskussion im Gemeinderat im Jahr 2013 diese dem Gericht gegenüber in einem Schriftsatz doch zugestanden. Warum der Richter nun hier völlig unerwartet und unzulässigerweise ein längst geschlossenes Kapitel neu aufschlägt, ist mehr als merkwürdig. Merkwürdig ist auch, dass der Haupttermin auf lediglich 5 Minuten angesetzt war und der Richter nur vorgesehen hatte, die Anträge aufzunehmen. Keine Behandlung der zahlreichen strittigen Punkte, nichts. Wahrheitsfindung sieht anders aus. Vorerst will ich es aber mal bei diesen kurzen Bemerkungen belassen. Eine ausführliche Diskussion folgt.


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