Ein idyllischer Ort könnte sie sein, die Gemeinde Attenhofen mitten im Hopfenanbaugebiet Hallertau, eingebettet in sanften Hügeln. Von außen betrachtet mag man durchaus diesen Eindruck haben, so lange man seinen Blick nicht hinter die Kulissen richtet.

Nun gibt es in den kleinen Ortsteilen Auerkofen und Rachertshofen der Gemeinde Attenhofen einige Leute, die sich "Rechtler" nennen und ein Waldgrundstück nutzen, das sich im Eigentum der Gemeinde Attenhofen befindet, indem sie z.B. Holz schlagen und nutzen oder verkaufen, und das seit vielen Jahrhunderten, also seit vielen vielen Generationen. Diese Rechtler sind nur einige unter vielen tausend in ganz Bayern, die ganz ähnlich verfahren, also eigentlich nichts Ungewöhnliches. Vor etwa 3 Jahren, im Jahr 2011 endete dieses Gebaren allerdings abrupt. Da passierte etwas, das schließlich zu einem Rechtsstreit um die Nutzungsrechte am Gemeindewald führte.

Bevor ich Ihnen berichte, was der eigentliche Auslöser des Rechtsstreits war, erstmal ein paar kurze, für den Fall wichtige Fakten. Das Ganze spielt in den kleinen Ortschaften Auerkofen und Rachertshofen, wobei wir uns im folgenden Fall exemplarisch auf den Ortsteil Rachertshofen mit seinen etwa 20 Häusern und 50 Einwohnern beschränken wollen. Diese Ortschaft wurde im Jahr 1835 zusammen mit anderen in die größere Ortschaft Pötzmes eingegliedert. Dabei gingen auch die Gemeindegrundstücke zur Ortschaft Pötzmes über. Das nächste, die Gemeindegrundstücke betreffende wesentliche Ereignis fand dann erst über 100 Jahre später mit der Gebietsreform 1972 statt, bei der die dann politische Gemeinde Pötzmes in die Gemeinde Attenhofen eingemeindet wurde, wobei natürlich erneut die Gemeindegrundstücke von Pötzmes zur neuen Gemeinde Attenhofen transferiert wurden.

Die "Rechtler" sind Eigentümer von insgesamt 6 Anwesen der Ortschaft, die sich bis ins 15. Jahrhundert zurück verfolgen lassen. Diese treffen sich seit vielen Generationen jedes Jahr an Hl. Drei Könige und besprechen, was im laufenden Jahr im Gemeindewald zu tun sei, welche Hege- und Pflegemaßnahmen, Durchforstungen, Baumfäll- oder Wegebaumaßnahmen usw. vorzunehmen sind. Dabei gibt es immer einen regelmäßig wechselnden sogenannten Obmann, der auch für die Kasse verantwortlich ist. Die geplanten Maßnahmen werden dann gemeinschaftlich durchgeführt. Jahr für Jahr, seit vielen Jahrhunderten. Die letzte Maßnahme war eine Teilrodung im Jahr 2010, bei der ein Gesamterlös von etwa 18.500 Euro erzielt wurde. Das sind umgerechnet, bei einer Wachstumsdauer der Bäume von 80 - 100 Jahren, unter Abzug der Kosten ca. 25 Euro pro Rechtler und Jahr. Der damalige Obmann und jetzige Beklagte im Rechtsstreit hat vor dieser Teilrodung selbstverständlich den Bürgermeister der Gemeinde Attenhofen vor Ort über das Vorhaben informiert und dessen Zustimmung eingeholt. Später allerdings wird der Bürgermeister in einer Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Regensburg, angesprochen auf dieses Ereignis, behaupten, er sei ja gar nicht als Bürgermeister vor Ort gewesen, sondern lediglich als einfacher Waldbauer, außerdem hätte er niemals gedacht, dass eine derart umfangreiche Rodungsmaßnahme geplant sei. Hierzu kann sich nun jeder seine eigenen Gedanken machen!

Bis zu diesem Zeitpunkt schien noch alles in bester Ordnung zu sein. Was aber ist dann geschehen?

Wie so Vieles fing alles ganz harmlos an. Im Gemeindeteil Pötzmes wurde kurze Zeit später das historische Pfarrhaus abgerissen und ein Dorf- und Feuerwehrhaus gebaut. Das scheint ja auf den ersten Blick nichts mit unseren Rechtlern zu tun zu haben, aber: im Verlauf dieser Baumaßnahme wurde der damalige Obmann und heutige Beklagte bei einer inoffiziellen Gelegenheit von einem der Gemeinderäte aus Pötzmes gefragt, ob die Ortschaft Rachertshofen Bauholz aus dem Gemeindewald zum Bau beitragen könne. Dieser hat nach eigenen Aussagen dem Gemeinderat angeboten, bei der nächsten Versammlung der Rechtler sein Anliegen vorzutragen, da er dies nicht allein entscheiden könne. Dort ist er jedenfalls nicht erschienen, stattdessen hat sich wohl irgendwie das Gerücht verbreitet, die Rechtler wollten kein Bauholz beitragen. Klar ist jedenfalls, dass es diesbezüglich niemals eine offizielle Anfrage seitens der Gemeinde oder des Bürgermeisters gab. Tatsächlich war diese angebliche Weigerung der Rechtler der ursächliche Grund für die Klage. Woher aber wissen wir das? Weil der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde selbst später vor Gericht genau dies als ursächlichen Grund für die Einleitung des Rechtsstreits vorgetragen hat. Demnach fordert die Gemeinde das aus dem Holzeinschlag 2010 vereinnahmte Geld zugunsten der Gemeinde Attenhofen ein, und es sei außerdem sein Ziel, den Wald zukünftig durch "geeignetes Personal" zu bewirtschaften.

Weil nun also die Rachertshofener angeblich nicht bereit waren, Bauholz zu liefern, fing der Bürgermeister an, Argumente zu suchen, sich auf irgendeine Weise des durch den Holzeinschlag vereinnahmten Geldes zugunsten der Gemeinde Attenhofen zu bemächtigen. Er hat in der Folge Dokumente durchgeforstet, insbesondere Grundbucheintragungen und sonstige in der Verwaltung vorliegende Unterlagen, wie Gemeinderatsprotokolle, Kaufverträge usw. Auch im Staatsarchiv Landshut machte er sich auf die Suche nach Eintragungen im Rustikalsteuerkataster bzw. im Renovierten Steuerkataster, die im Laufe der steuerlichen Erfassung Bayerns Anfang bis Mitte des 19. Jahrhunderts angelegt wurden.

Der Bürgermeister hat nun aber leider die ihm vorliegenden Dokumente nachweislich völlig falsch interpretiert und einen Sachverhalt konstruiert, der mit der Realität nichts, aber auch gar nichts zu tun hatte, nämlich, dass die Gemeindegrundstücke, und mit ihnen die Nutzungsrechte am Gemeindewald im Jahr 1960 auf die damalige Gemeinde Pötzmes übergegangen seien. Da dies die wesentliche Argumentation der Gemeinde gegenüber den Rechtlern, dem Gemeinderat und im Gerichtsverfahren darstellt, schauen wir uns die Dokumente also mal genauer an und diskutieren sie. (Dokumente/Diskussion)

Fazit der Betrachtungen ist also, dass der Bürgermeister und das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde die Begründung für die Beschlussfassung im Gemeinderat vom 18. August 2011, die schließlich zur Klage gegen Bürger der eigenen Gemeinde führte, auf der Grundlage unwahrer Behauptungen konstruiert hatten.

Aber nicht nur das, sondern diese unwahren Behauptungen sind auch Hauptbeweismittel in den verschiedenen Verfahren, insbesondere auch in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Dass dies problematisch für die Gemeinde sein könnte, hat das Gericht offenbar erkannt, denn es hat die Klageschrift, und folglich auch die sich auf die Klageschrift beziehende Klageerwiderung, in der diese Behauptungen deutlich widerlegt sind, völlig außer Acht gelassen - ignoriert - und stattdessen einen eigenen, neuen Sachverhalt konstruiert, über den es die Beklagtenseite natürlich nicht im Voraus informiert hat, sonst hätten diese sich ja möglicherweise darauf vorbereiten können. So aber gestaltete sich die mündliche Verhandlung zu einem gegenüber dem Beklagten äußerst unfairen und, diesen Eindruck konnte man durchaus gewinnen, absurden Schauspiel.

Fortsetzung folgt....


zurück